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Häufig gestellte Fragen - FAQ
- Welche Voraussetzungen muss ich für eine freiwillige
Tätigkeit mitbringen?
Ihre Motivation und Ihr Engagement, etwas für sich und
andere zu tun, sind beste Voraussetzungen für eine freiwillige
Tätigkeit. Wenn Sie darüber hinaus Offenheit für
neues und eine gewisse Umgänglichkeit mitbringen, steht
einer freiwilligen Tätigkeit nichts mehr im Wege. Denn
die Bandbreite an Tätigkeiten ist so breit, dass sich für
jeden etwas finden lässt. Für viele Tätigkeiten
sind Sie geeignet, obwohl Sie sie vorher noch nie ausgeübt
haben.
- Wieviel Zeit muss ich für die Tätigkeit aufbringen?
Die Einsätze sind sehr variabel. Es gibt Einrichtungen,
die sich über Menschen freuen, die 1 x pro Woche nur ca.
1 Stunde Zeit haben. Andere Tätigkeiten sind zeitintensiver.
Wieviel Zeit Sie in Ihre freiwillige Tätigkeit investieren,
bestimmen Sie in der Regel selbst.
- Muss ich mich sofort auf ein Einsatzgebiet festlegen?
Nein. Die Organisationen und Projekte, zu denen wir Sie vermitteln,
bieten in der Regel eine sogenannte Schnupperphase an, damit
Sie erst einmal ausprobieren können, ob Ihnen die Tätigkeit
und das Umfeld zusagen.
- Bekomme ich die Fahrtkosten zum Einsatz erstattet?
Das kommt ganz auf die Organisation an, für die Sie tätig
werden. Es ist sicherlich wünschenswert, dass Fahrtkosten
erstattet werden; allerdings ist dies nicht immer möglich.
- Bin ich haftpflicht- und unfallversichert bei der freiwilligen
Tätigkeit?
Auch das kommt auf die Organisation an: oft besteht eine Unfallversicherung
aber keine Haftpflicht für freiwillig Tätige. Sofern
Sie eine Privathaftpflichtversicherung haben, prüfen Sie,
ob Sie auch in Ausübung einer freiwilligen Tätigkeit
versichert sind. Das ist nämlich oft nicht der Fall.
Sprechen Sie mit der Organisation, für die Sie tätig
werden wollen, über diese Frage!
- Was sind die Unterschiede zwischen ehrenamtlicher und
freiwilliger Tätigkeit?
Beide Begriffe werden synonym benutzt. Jedoch setzt sich in
letzter Zeit das freiwillige Engagement durch. Denn:
In ein Ehrenamt wird man oft hineingewählt. Man hat eine
bestimmte Funktion, die meist einen ganz bestimmten Zeitumfang
beinhaltet, und trägt formaljuristisch die Verantwortung
für dieses Amt.
Dies ist bei einem freiwillig Tätigen, der bei einem Stadtteilfest
die Musikanlage bedient, nicht der Fall.
- Was muss ich beachten, wenn ich als Arbeitsloser auch
freiwillig tätig werden möchte?
Sie sollten die Organisation, für die Sie tätig werden,
zu Beginn darüber informieren, dass Sie arbeitssuchend
sind und ihre freiwillige Tätigkeit im Falle einer Arbeitsaufnahme
einschränken bzw. aufgeben würden.
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